Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zu richten an:
Freiwald Software
Jürgen Freiwald
Kreuzberg 16 B
D-85658 Egmating
Fax: 08095 875381
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von
Freiwald Software, Kreuzberg 16 B in
D-85658 Egmating
(im Folgenden Freiwald Software) erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die
zwischen Ihnen, dem Käufer
(Verweise auf "Sie" oder "Ihr(e)"
sind entsprechend auszulegen) und Freiwald Software (Verweise auf "uns",
"wir" oder "unser(e)" sind
entsprechend auszulegen) über den Kauf oder die Nutzung der von
Freiwald Software hergestellten oder gelieferten
Software bzw. Hardware abgeschlossen werden.
Vertragsschluss
Die auf den Webseiten von Freiwald Software angeführten oder
erwähnten Preise, Preisangaben und Beschreibungen stellen
kein Angebot dar und können von uns jederzeit vor der
ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder
abgeändert werden. Obwohl wir bestrebt sind, die
Verfügbarkeit der von uns hergestellten Produkte sicherzustellen,
können wir nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt Ihrer
Bestellung sämtliche Produkte auf Lager sind. Sollten wir nicht in
der Lage sein, Ihre Bestellung zu verarbeiten oder zu erfüllen,
können wir diese ohne weitere Haftung für uns
zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls werden wir Sie hiervon
ordnungsgemäß informieren und alle für das Produkt
bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Eine von Ihnen
abgegebene Bestellung stellt ein
von Ihnen an uns gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle von Ihnen
aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme
durch uns. Vor der Annahme wird unter Umständen eine automatische
E-Mail-Bestätigung Ihrer Bestellung generiert. Durch eine solche
Bestellbestätigung erhalten Sie die Möglichkeit, vor dem
Vertragsschluss Ihre Eingaben zu bestätigen oder Eingabefehler zu
berichtigen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese automatische
Bestellbestätigung keine Annahme Ihrer Bestellung durch uns
darstellt. Wir nehmen Ihr Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag
kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre bestellten Produkte absenden.
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen
besonderer Gründe die Annahme einer Bestellung zu
verweigern. In diesem Fall erhält der Käufer einen bereits
gezahlten Kaufpreis zurückerstattet.
Für Softwareprodukte gilt: Freiwald Software stellt Software als
Testversion zum Download in
ihrem Internetangebot oder über CD ROM zur Verfügung.
Freiwald Software gestattet, die Software als Testversion
gemäß den unten
aufgeführten Nutzungsbedingungen zu nutzen. Diese
Berechtigung erlischt automatisch, falls die Bedingungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beachtet werden. Sie
verpflichten sich
für den Fall des Ablaufs oder der Kündigung dieser
Vereinbarung alle Kopien der Software und Dokumentation zu vernichten.
Eine technische Umgehung der Einschränkungen der Testversion ist
ausdrücklich untersagt. Durch Ausfüllen und Absenden des
Bestellformulars an Freiwald
Software sowie Annahme der Bestellung durch Freiwald Software kommt ein
Vertrag zwischen Freiwald Software und dem Käufer über den
Erwerb einer Nutzungslizenz für
die Vollversion der Software zu Stande. Nach Annahme der Bestellung und
Eingang der Kaufpreiszahlung bei Freiwald Software erhält der
Käufer per E-Mail oder Post den Lizenzcode, der die Nutzung der
Software
als Vollversion gemäß unten aufgeführter
Nutzungsbedingungen ermöglicht.
Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gelten die
Preise für Produkte zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bestellung
bei uns. Im Falle von Abweichungen sind nicht die Preisangaben auf der
Website maßgeblich, sondern allein die Preise, die unsere
Bestellbestätigung enthält.
Urheberrecht, sonstige Schutzrechte
Unsere Software ist durch europäische Geschäftsgeheimnisse,
Urheberrecht, deutsches und europäisches Markenrecht und
US-Patentrecht sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge
geschützt. Sie erkennen an, dass Sie kein Eigentumsrecht an
der Software oder darin enthaltenem geistigen Eigentum erwerben und
dass
Freiwald Software (oder deren Lieferanten) alleiniger Inhaber der
ausschließlichen Urheberrechte an der Software ist. Sie
erwerben keine Rechte an der Software außer den in dieser
Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
Es ist
unter keinen Umständen gestattet, die Programmdateien zu
verändern, die mit unserer Software geliefert werden. Dies gilt
insbesondere für ausführbare Dateien mit
der Endung .EXE oder .DLL. Sie dürfen Kopien der Software und der
zugehörigen
Dokumentation für persönliche Nutzung anfertigen. Ohne
ausdrückliche Erlaubnis
von Freiwald Software ist es Ihnen nicht gestattet, Kopien der Software
und der
zugehörigen Dokumentation an Dritte weiterzugeben.
Nutzungsbedingungen für die
Testversion unserer Software
Unsere Software darf als kostenfreie Testversion auf beliebig
vielen Computern installiert und genutzt werden. Die
Zeit für die Nutzung der Software als Testversion darf 30 Tage
echter
Nutzung nicht überschreiten. Danach ist die Software entweder von
dem betreffenden Computer zu entfernen oder eine kostenpflichtige
Nutzungslizenz für die Vollversion zu erwerben.
Die Testversion kann gegenüber der Vollversion im
Funktionsumfang eingeschränkt sein. Die Testversion zeigt bei
Programmstart eine Meldung an, die zur
Eingabe eines Lizenzcodes für eine eventuell gewünschte
Umschaltung in die Vollversion auffordert. Werden durch Eingabe eines
gültigen Lizenzcodes in die Testversion oder irgendwelche anderen
erlaubten oder unerlaubten Maßnahmen die oben genannten
Einschränkungen ausgeschaltet, so liegt eine Nutzung als
Vollversion vor und es wird der jeweils ausgewiesene Kaufpreis für
die Nutzungslizenz der Vollversion fällig.
Bedingungen für die
Nutzung der Vollversion unserer Software
Durch Erwerb einer kostenpflichtigen Nutzungslizenz für eine
Vollversion erhält der Käufer das Recht, die Software ohne
die
für die Testversion genannten Einschränkungen für nicht
gewerbliche Zwecke zu nutzen. Die
Umschaltung der Testversion in die Vollversion wird durch Eingabe
eines gültigen und von Freiwald Software registrierten Lizenzcodes
vorgenommen, den der Käufer bei Erwerb einer Nutzungslizenz
für die
Vollversion erhält. Derselbe Lizenzcode darf auch auf
verschiedenen Computern desselben Käufers eingegeben werden,
solange
sichergestellt ist, dass nur eine der mit diesem Code freigeschalteten
Vollversionen der Software gleichzeitig läuft. Auf jeden Fall ist
es nicht erlaubt, die Software auf verschiedenen
Computern zur selben Zeit als Vollversion mit demselben Lizenzcode
laufen zu lassen.
Der Lizenzcode wird nach Wahl von Freiwald Software in Form von Text
zur Verfügung gestellt, welcher über die Tastatur in die
Software eingegeben wird, oder als hardwaremäßiger
Kopierschutz, der während des Programmlaufs in den Computer
eingesteckt wird.
Bei Verlust des Lizenzcodes besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Lizenzcodes sind lediglich eine technische Maßnahme, die
ordnungsgemäße Verwendung einer Nutzungslizenz abzusichern. Lizenzcodes selbst bilden kein
Nutzungsrecht.
Ein Lizenzcode darf nur dann zur Ausübung des Nutzungsrechts
verwendet werden, wenn er auf den Namen des
Anwenders registriert wurde. Dies ist automatisch dann der Fall, wenn
die Lizenz direkt bei Freiwald Software bestellt wurde. Eine separate
Registrierung nach Erhalt eines direkt von Freiwald Software
gelieferten Lizenzcodes ist somit nicht nötig.
Gelangen Sie in den Besitz eines Lizenzcodes durch einen
Händler oder einen anderen Dritten, so darf dieser Code erst dann
verwendet werden, wenn er bei Freiwald Software auf Ihren Namen
registriert wurde und Ihnen eine von Freiwald Software
bestätigte Erklärung über diese Registrierung vorliegt.
Ohne Vorliegen einer solchen Erklärung darf der Lizenzcode nicht
verwendet werden. Die Registrierung kann formlos, z.B. per E-Mail
erfolgen. Nutzungslizenzen für die Vollversionen unserer Software
dürfen
grundsätzlich übertragen werden. Für die
Übertragung einer Lizenz ist die ausdrückliche und
schriftliche Erklärung des vormaligen Besitzers der Lizenz
nötig,
sein Nutzungsrecht nicht weiter ausüben und an Sie
übertragen zu wollen. Diese Erklärung kann vor der wirksamen
Übertragung der Lizenz vom vormaligen Besitzer direkt
gegenüber Freiwald Software abgegeben werden oder von Ihnen als
Übernehmer der Lizenz vom vormaligen Besitzer eingeholt und uns
vorgelegt werden bei der Registrierung der Lizenz auf Ihren Namen. Die
Übertragung der Nutzungslizenz auf Sie als neuen
Besitzer wird erst dann wirksam, wenn Freiwald Software den Empfang der
obigen Erklärung bestätigt hat und der mit dem Nutzungsrecht
verbundene
Lizenzcode auf den Namen des neuen Anwenders registriert wurde.
Nutzung unserer Software zu gewerblichen Zwecken
Sämtliche der im vorigen Abschnitt genannten Bedingungen für
die Nutzung der Vollversion unserer Software gelten auch für die
Nutzung unserer Software zu gewerblichen Zwecken. Darüberhinaus
gilt: überschreitet die gewerbliche Nutzung 30 nicht unbedingt
zusammenhängende Kalendertage pro Jahr, so wird eine Lizenz
für gewerbliche Zwecke benötigt. Lizenzen für
gewerbliche Zwecke können ausschließlich durch direkte
Kontaktaufnahme zu Freiwald Software über die jeweils
veröffentliche Kontaktadresse erworben werden. Freiwald Software
behält sich vor, für die gewerbliche Nutzung im Einzelfall
gesonderte Preise festzulegen, welche von den allgemein
veröffentlichten Preisen abweichen können.
Upgrades unserer Software
Lizenzcodes sind nur gültig für die Programmversion, für
die sie erworben
wurden. Die Nutzung einer Folgeversion als Vollversion kann den Erwerb
einer weiteren Lizenz
erfordern. Eine solche Lizenz wird als Upgrade-Lizenz bezeichnet.
Upgrade-Lizenzen ergänzen
die bestehenden Lizenzen der Vorversion zu einer vollwertigen Lizenz
der
Folgeversion. Die Kombination der Lizenz für eine Vorversion mit
der Upgrade-Lizenz
einer Folgeversion ist also einer vollwertigen Lizenz für diese
Folgeversion
gleichzusetzen. Diese kann später wieder als Basis für einen
Upgrade auf eine
weitere Folgeversion verwendet werden u.s.w. Setzt sich eine Lizenz aus
der
Kombination einer Lizenz einer früheren Version mit einer oder
mehreren
Upgrade-Lizenzen zusammen, so darf diese aus der Kombination gebildete
Lizenz
nur dann für die entsprechende Software-Version eingesetzt werden,
wenn sich
der Anwender im lückenlosen Besitz sämtlicher Teil-Lizenzen
dieser Kombination befindet.
Liegt eine der Teil-Lizenzen der Kombination nicht vor, so wird damit
die aus der Kombination gebildete Lizenz ungültig.
Supportzeitraum
Während des Supportzeitraums hat der Käufer Anspruch auf
Zugang zu den Programmdateien, die zur Installation des Programms
benötigt werden, auf das sich die erworbene Nutzungslizenz
bezieht. Zur Ausübung dieses Rechts stellt Freiwald Software dem
Käufer während des Supportzeitraums die entsprechenden
Programmdateien für kostenlosen Download auf seinen Internetseiten
zur Verfügung. Freiwald Software behält sich das Recht vor,
während des Supportzeitraums die Programmdateien durch Dateien zu
ersetzen, die zu einer Nachfolgeversion des betreffenden Programms
gehören. Ein Anspruch auf Zugang zu der beim Kauf gültigen
Programmversion wird also ausdrücklich nicht gewährt.
Freiwald Software behält sich außerdem das Recht auf technische
Änderungen in Nachfolgeversionen vor, insbesondere das Recht, Funktionen
hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen.
Der Supportzeitraum beginnt mit der Auslieferung des Lizenzcodes an den
Käufer und endet ein Jahr später. Wir empfehlen, während
des Supportzeitraums eine Sicherungskopie Ihrer Programmdateien
anzufertigen. Wenn die Sicherung des genauen Funktionsumfangs der
erworbenen Programmversion gewünscht ist, so empfehlen wir, eine Sicherungskopie
der Programmdateien dieser Version zu erstellen.
Unerlaubte Benutzung unserer
Software
Diese liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Software in einer
Weise genutzt
wird, die den oben genannten Bestimmungen widerspricht. Sie liegt
insbesondere
auch dann vor, wenn ein Code für die Freischaltung der Software
verwendet wird, der nicht durch
Freiwald
Software als Lizenzcode auf Ihren Namen registriert wurde.
Im Falle unerlaubter Nutzung wird immer der Kaufpreis für die
Nutzungslizenz der Vollversion des betroffenen Softwareprogramms
fällig.
Wenn Sie im Zweifel
darüber sind, ob ein bestimmter Lizenzcode in Ihrem Besitz zu
legaler Benutzung unserer Software berechtigt oder nicht, so sind Sie
verpflichtet, uns zu kontaktieren und die Bestätigung einzuholen,
dass Sie das Nutzungsrecht besitzen, bevor Sie den Lizenzcode
verwenden. Dies gilt insbesondere für alle Fälle, in denen
Sie den Lizenzcode weder von Freiwald Software noch einem autorisierten
Händler erhalten haben. Die Kontaktaufnahme kann formlos, z.B. per
E-Mail erfolgen.
Wenn Sie eine Upgrade-Lizenz
für eine bestimmte Version mit einer Lizenz einer früheren
Programmversion zu einer Lizenz dieser Version kombinieren, so sind Sie
verpflichtet sicherzustellen, dass Sie im Besitz sämtlicher
Teil-Lizenzen
dieser Kombination sind und keine Teil-Lizenz an eine andere Person
übertragen wurde. Sie sind auch verpflichtet
sicherzustellen, dass alle Teil-Lizenzen dieser Kombination durch
Freiwald Software auf Ihren Namen registriert wurden.
Freiwald Software behält sich ausdrücklich vor, im Falle
unerlaubter
Benutzung strafrechtliche Schritte einzuleiten sowie technische
Maßnahmen zu
ergreifen, die eine weitere Nutzung der Software unterbinden. Dabei
spielt es
keine Rolle, ob die unerlaubte Benutzung zum Zeitpunkt ihrer Erkennung
noch
andauert oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde.
Insbesondere
behält Freiwald Software sich ausdrücklich vor, die
Ausführung ihrer
Produkte auf Computern zu sperren, auf denen illegale oder
nicht-registrierte Codes eingegeben oder installiert wurden. Diese
Sperre kann
bis zur Entfernung dieser Codes vom betroffenen Computer andauern. Die
Entfernung solcher Codes von einem Computer kann üblicherweise nur
mit technischer
Unterstützung durch Freiwald Software erfolgen. Freiwald Software
behält sich
das Recht vor, eine angemessene Gebühr für diese
Unterstützung zu erheben.
Gewährleistung
Freiwald Software weist darauf hin, dass es nach dem momentanen
Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen,
dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch
in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei
arbeitet. Freiwald Software sichert zu, dass unsere Produkte im Sinne
der begleitenden Dokumentation grundsätzlich verwendbar ist.
Ansprüche des Käufers
Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch
spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Ist das gelieferte Produkt
mangelhaft,
so ist Freiwald Software unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt,
nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind
zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der
Käufer nach
seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
Keine Haftung für mittelbare
Schäden
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET FREIWALD SOFTWARE FÜR
MITTELBARE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE DURCH
INSTALLATION, VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG
UNSERER PRODUKTE ENTSTANDEN SIND, SOFERN DIES GESETZLICH ZULÄSSIG
IST.
DIES GILT AUCH DANN, WENN FREIWALD SOFTWARE ZUVOR AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE
HAFTUNG UND IHRE AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRÜCHE GELTEN IN JEDEM FALL
NUR BIS ZU DEM BETRAG, DER FÜR DAS PRODUKT BEZAHLT WURDE.
JEGLICHE HAFTUNG VON FREIWALD SOFTWARE IST BESCHRÄNKT AUF DEN
ERSATZ DES PRODUKTS ODER DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES.
Vertraulichkeit
Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden, vertrauliche
Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden,
einschließlich - was Informationen von Freiwald Software betrifft
- des Lizenzcodes für Software, so gewissenhaft vor
unbefugter
Offenlegung oder Nutzung zu schützen wie die eigenen vertraulichen
Informationen.
Updates unserer Software
Für von Freiwald Software zur Verfügung gestellte Updates von
Softwareprodukten gelten die Bestimmungen dieses Vertrages
entsprechend. Ein
Anspruch auf kostenfreie Lieferung von Updates besteht nicht.
Gerichtsstand, Rechtswahl
1.Für Kaufleute, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen
ist München Gerichtsstand. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB von einem
Gericht oder sonstigen zuständigen Organ nach geltendem Recht
vollständig oder teilweise für unwirksam, nichtig oder nicht
durchsetzbar erachtet werden, werden hierdurch die AGB im
Übrigen nicht berührt und die verbleibenden Bestimmungen
dieser AGB bleiben wirksam. Gleiches gilt auch für
eventuelle Lücken dieser AGB. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen in
wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten ist. Gleiches gilt auch
für etwaige Lücken.
Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Egmating, den 15.04.2013
Ende der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen